Der Neokatechumenale Weg in der Pfarrei

„Aus der traditionellen ‚Pfarrgemeinde‘, die ein in sich geschlossenes System mit einer festen Struktur war, wächst die ‚Pfarrei neueren Typs‘ (…). Diese so verstandene Pfarrei wird sich immer mehr zu einer Gemeinschaft von Gemeinschaften entwickeln und verschiedene Orte kirchlichen Lebens hervorbringen.“

Diese Worte aus dem Dokument Gemeinsam Kirche sein der deutschen Bischöfe (Bonn 2015, S. 51) entsprechen sehr genau dem Modell von Pfarrei, wie sie in den Anfangskatechesen des Neokatechumenalen Wegs bereits am zweiten Abend vorgeschlagen wird. Eine oder mehrere Gemeinschaften sind innerhalb einer Pfarrei einer konkreten Gemeinde zugeordnet und in einem gewissen Sinn auch vorgeordnet, da eine neokatechumenale Gemeinschaft in der Regel nicht nur aus aktiven Gemeindegliedern, sondern auch aus der Kirche zunächst Fernstehenden und Taufbewerbern besteht.

Nach und nach werden die einzelnen Mitglieder einer neokatechumenalen Gemeinschaft je nach persönlicher Situation und äußeren Umständen eingeladen und ermutigt, innerhalb ihrer Pfarrei bei konkreten pastoralen, karitativen, organisatorischen und anderen Diensten in der Gemeinde mitzuwirken. Es liegt dabei in der besonderen Leitungsverantwortung des Pfarrers, auf ein ausgewogenes Miteinander aller Beteiligten zu achten.

Einige Zitate aus dem approbierten Statut des Neokatechumenalen Weges:

„Der Neokatechumenale Weg zielt darauf ab, in seinen Empfängern ein reifes Bewusstsein der Zugehörigkeit zur Pfarrei zu fördern und Beziehungen tiefer Communio und Zusammenarbeit mit allen Gläubigen und anderen Kompontenten der Pfarrgemeinde zu erwecken.“ 

(Art. 6 § 3)

„Der Neokatechumenat wird in Communio mit dem Pfarrer und unter seiner seelsorgerischen Verantwortung von einem Katechisten-Team durchgeführt (…).“

(Art. 8 § 4)

„Die neokatechumenale Gemeinschaft wird der Hirtensorge des Pfarrers und des von ihm beauftragten Presbyters (…) anvertraut. Außerdem bestimmt die Gemeinschaft mittels Wahl einen Laien-Verantwortlichen und einige Mitverantwortliche, die vom Pfarrer und dem Katechisten-Team bestätigt werden.“

(Art. 10 § 3)

Für weitere pastoraltheologische und geschichtliche Aspekte bezüglich des Neokatechumenalen Weges im speziellen Kontext im deutschsprachigen Raum möchten wir auf den Artikel Katholische Achtundsechziger: Neokatechumenaler Weg und Gemeindepastoral heute in der theologischen Monatszeitschrift Herder-Korrespondenz (72 Jg. [2018], November-Ausgabe, S. 49-51) verweisen.